Gebhard 15. Februar 2011
Seit ca. 3 Wochen wird die rechtsufrige Innau zwischen Stamser Hängebrücke und Rietzer Motocross-Platz illegal verwüstet. Trotz bereits erfolgter Anzeige gehen die Abholzungen und die Zerstörung der rechtsufrigen Aubestände zwischen Stams und Rietz weiter. Die Verantwortlichen sind offensichtlich fest entschlossen, diese schutzwürdigen Restbestände von Auwald zu vernichten.
Was steckt hinter dieser Vorgangsweise?
Am 30.12.2010 wird in einem Bescheid der Abteilung für Naturschutz des Landes Tirol der Bundeswasserbauverwaltung die Bewilligung “für die dauernde Beseitigung von Gehölzgruppen und Heckenzügen außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke im Zuge von Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen an Gewässern im Bereich des öffentlichen Wassergutes” erteilt.
Zum besseren Verständnis:
Der Paragraph 8c ” Schutz von Auwäldern” des Tiroler Naturschutzgesetz (TNSchG 2005) besagt, dass die dauernde Beseitigung von Bäumen und Sträuchern außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke einer naturschutzrechtlichen Bewilligung bedarf.
Diese Bewilligung wurde erteilt, allerdings unter der ausdrücklich geforderten Einhaltung von Nebenbestimmungen die da lauten:
[...]
3) Es dürfen jeweils nur diejenigen Sträucher und/oder Bäume oder Teile davon durchforstet/beseitigt werden, deren Entfernung aus wasserbaulicher Sicht unbedingt nötig ist, Diese Notwendigkeit bezieht sich auf Verklausungsgefahr durch einhängende oder schräg stehende Bäume oder sonstige den Durchfluss hindernde Gehölze.
5) Durch die vorgenommenen Schlägerungen dürfen keine Kahlschlagstreifen des Uferbewuchses über zwanzig Meter Länge entstehen. Dies bedeutet, dass kein durchgehender Abschnitt auf einer Seite oder zwei Seiten des Gewässers mit einer Länge von 20m vollständig ausgeschnitten werden darf.
Wie diese „Pflege- u. Instandhaltungsmaßnahmen“ auszusehen haben, darüber sind sich Abt. Umweltschutz, Öffentliches Wassergut und Forstdirektion offensichtlich nicht ganz einig. Tatsache ist, dass daraus im rechtsufrigen Aubereich Stams – Rietz Kahlschläge mit ca. 600 Festmeter geschlagenem Holz u. Totalverwüstung der betroffenen Uferbereiche (gegenüber der Schutzflächen) geworden sind.
Der Naturschutzbeauftragte des Bezirks wurde nicht informiert. Die Waldaufseher der Gemeinden Stams und Rietz wurden nicht informiert, bzw. wurde im vorhinein das Märchen einer ” ökologisch motivierten Entnahme der nicht standortgerechten Hybridpappeln” aufgetischt.
Die folgenden Bilder sprechen eine andere Sprache. Gehölzstreifen von 100 m Länge und mehr wurden gerodet, zum Teil bis zur Wasserlinie. Es fehlen einem die Worte für diesen Vandalenakt, der mit dem Vorwand der Pflege und Instandhaltungsarbeiten gerechtfertigt wird.
Dabei werfen sich mehrere Fragen auf:
Obwohl die Abteilung Naturschutz bereits über diese illegalen Rodungen informiert ist, wurde in den vergangenen Tagen im gleichen Stil weitergemacht.
Wann wird hier von Seiten des Landesnaturschutzes eingeschritten?
Hier wird offensichtlich leicht erreichbares Holz zu Geld gemacht. Die Bereiche befinden sich im öffentlichen Wassergut. Das geschlägerte Holz wird verkauft - in unserem Fall als Hackschnitzel ans Fernheizwerk der Biowärme Längenfeld (TIWAG) – wer bekommt hier Geld?
In einem Antrag an die Abeilung Naturschutz von November 2010 forderte der WWF zusammen mit den anderen Organisationen der Plattform Tiroler Inn eine Ausweitung des Schutzstatus von den bestehenden linksufrigen Gebieten auf die Schotterinseln bei Rietz und Telfs und eben genau die jetzt betroffenen rechtsufrigen Auwaldbereiche. Die Schutzwürdigkeit dieser Bereiche im Zusammenhang mit einem Biotopverbund liegen auf der Hand und wurden unter anderem in einem Gutachten von Dr. Armin Landtmann aufgezeigt.
Gibt es bestimmte Interessen denen es sehr entgegen kommt, wenn hier jegliche Überreste einer Auwaldvegetation dem Erdboden gleich gemacht werden?
Wir hoffen, in den nächsten Wochen ein wenig Licht in diese Finsternis zu bringen.
Weitere Fotos in der Galerie.
Bescheid der Abt. Umweltschutz zur Bewilligung von Pflege- u. Instandhaltungsarbeiten (.pdf Dokument)